Nur die besten unter den herausragenden Zeugnissen der Menschheits- und Naturgeschichte haben die Ehre den Titel UNESCO-Welterbe tragen zu dürfen. Mit der Würdigung ist auch eine besondere Verantwortung und eine Aufgabe verbunden. So sind Welterbestätten Orte von besonderer Bedeutung für die gesamte Weltgemeinschaft. Sie dienen den Zielen der Globalen Nachhaltigkeitsagenda und dem Mandat der UNESCO, Frieden zu fördern. Die Einschreibung einer Kultur- oder Naturerbestätte in die Welterbeliste der UNESCO bedeutet einen Auftakt für die Aufnahme und Verstärkung von Bemühungen um Denkmal- und Naturschutz, nachhaltige Entwicklung, Vermittlung und interkulturelle Verständigung (vgl. Deutsche UNESCO Kommission). Ob Bauten, Orte oder Kulturlandschaften, auf Antrag eines Staates können Stätten diesen Titel erhalten. Im Antrag muss die weltweite Bedeutung umfassend nachgewiesen werden und den UNESCO-Kriterien entsprechen.
Welche Bedeutung hat die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste nun für Bad Kissingen? Das gemeinsame Ziel ist es, Bad Kissingen und das Schutzgebiet bestmöglich zu schützen, für die jetzige und nachfolgenden Generationen zu bewahren und weiterzuentwickeln. Dabei darf der außergewöhnliche universelle Wert der Welterbestätte keineswegs gefährdet werden. Vielmehr geht es um den nachhaltigen Erhalt des Kurstadttypus, wofür ein Planungs- und Handlungskonzept benötigt wird, das die Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen rund um den Schutz, die Pflege, die Nutzung, eine nachhaltige Entwicklung sowie die Vermittlung unseres Erbes gewährleistet.
Unser Kompass:
- Der Schutz des gemeinsamen OUVs
- Stärkung des Bewusstseins für das Erbe durch Vermittlung
- Nachhaltige Entwicklung durch Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Agenda2030)
- Das Mandat der UNESCO Frieden zu fördern